In die Zukunft investiert
Pro Kalenderjahr können Schüler ab 15 Jahren, die ein freiwilliges Ferienpraktikum in einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb oder in einer Tierarztpraxis absolvieren, eine wöchentliche Prämie von 120 € bekommen. Sie müssen ihren Wohnsitz in Sachsen-Anhalt haben und hier ein Gymnasium, eine Sekundar-, Gesamt-, Gemeinschafts- oder Förderschule besuchen.
Da diese Prämie bereits im Handwerk gute Erfolge in der Nachwuchsgewinnung gezeigt hat, beschloss das Land auf Initiative von Landwirtschaftsminister Sven Schulze vor kurzem, dass dieses Geld auch für den „Grünen Bereich“ gezahlt wird. Damit geht das Land Sachsen-Anhalt neue Wege in der Berufsorientierung und Fachkräftegewinnung und ist deutschlandweit Vorreiter mit dieser Idee. Minister Schulze dazu in seiner Pressemitteilung zum Thema: „Mit der Prämie wecken wir bei den Schülerinnen und Schülern das Interesse für spannende Branchen und ermöglichen wertvolle erste Praxiserfahrungen.“
Auch Uwe Thielecke, Vorsitzender des Bauernverbandes Nordharz e.V., begrüßt diese Unterstützung der Praktika in den landwirtschaftlichen Betrieben sehr: „Das ist eine tolle Sache, stehen wir in Bezug auf die Nachwuchsgewinnung in der Landwirtschaft in Zukunft, genau wie viele andere Fachrichtungen, vor großen Problemen. Da hilft es schon sehr, wenn die jungen Menschen motiviert werden, sich auszuprobieren. Erst im Praktikum erfahren sie ja, wie abwechslungsreich, hochtechnisiert und anspruchsvoll die Jobs bei uns sind.“ Die sogenannten „Grünen Berufe“ in denen man sich als Praktikant erproben kann sind Landwirt/in, Fachkraft Agrarservice, Forstwirt/in, Gärtner/in, Fischwirt/in, Hauswirtschafter/in, Milchtechnologe/in, Milchwirtschaftlicher Laborant/in, Pflanzentechnologe/in, Pferdewirt/in, Revierjäger/in, Tierwirt/in, Winzer/in, Brenner/in, Tierarzt/ärztin oder veterinärmedizinischer Fachangestellter/in.
Die Praktikumszeit muss mindestens eine Woche betragen. Die Prämie kann man pro Kalenderjahr für höchstens vier Wochen bekommen. Dabei ist es egal, ob die Praktika in einem oder in verschiedenen Betrieben absolviert werden. Auf der Seite des Wirtschaftsministeriums können die Schüler den Antrag herunterladen, ausfüllen und dann an das zuständige Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) einreichen. Das muss zwei Wochen vor Beginn des Praktikums erfolgen. Anwesenheitsnachweise sind vom Betrieb nachzureichen. Eine Schulbescheinigung/Schülerausweis gehört ebenfalls dazu. Eine Liste der Ausbildungsstätten und Tierarztpraxen befindet sich auch auf der Internetseite des Ministeriums.
Im Handwerk wurden seit den Sommerferien 2020 bereits 2 500 Praktika so gefördert; nun folgt der nächste geförderte Bereich. Im Landeshaushalt stehen 20 000 € dafür zur Verfügung.
Text: B.Ilse